Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Projektsoftware PVS-ASP
Stand: 30. Oktober 2020
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzungsberechtigten und User der Planverwaltungssoftware PVS-ASP. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern und zu modifizieren.
1. Definitionen
(a) Betreiber (BT): Die heb020 GmbH ist Betreiber des Planverwaltungssystems PVS-ASP und im Sinne der DSGVO Auftragsverarbeiter.
(b) Nutzungsgeberin (NG): Die Nutzungsgeberin (NG) ist aufgrund einer Vereinbarung mit dem Betreiber oder einem von ihm autorisierten Vertriebspartner berechtigt, das PVS-ASP selbst zu nutzen und durch Dritte nutzen zu lassen und im Sinne der DSGVO Verantwortlicher.
(c) Nutzungsberechtigte (NB): Nutzungsberechtigter ist dasjenige Unternehmen, das aufgrund einer Vereinbarung mit der NG berechtigt ist das PVS-ASP selbst zu nutzen.
(d) User: Der User ist jede natürliche Person der NG oder NB, welcher von der NG ein Username und ein Passwort zugewiesen wurde.
(e) Bedienungsanleitung: Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen stellt der BT über Auftrag der NG den Usern eine auf das jeweilige Bauvorhaben abgestimmte, spezifische Bedienungsanleitung zur Verfügung. Der BT behält sich vor, diese Bedienungsanleitung jederzeit zu ändern oder zu modifizieren.
2. Nutzungsgegenstand
(a) Der BT ist Ersteller, Eigentümer und ASP-Betreiber der Planverwaltungssoftware PVS-ASP.
(b) Gegenstand dieses Nutzungsvertrages ist der Zugang zur nicht ausschließlichen Nutzung der jeweils aktuellen Version der Planverwaltungssoftware im Weg von ASP (Application Service Providing) (in der Folge kurz „PVS-ASP“ genannt) einschließlich der damit verbundenen Datenspeicherung auf einem Server der BT. Der BT erbringt für die NG diese ASP-Dienstleistungen über das Medium Internet.
(c) Der BT ist jederzeit berechtigt, den Nutzungsgegenstand durch zusätzliche Funktionalitäten zu erweitern oder durch eine andere, höherwertige Version zu ersetzen.
3. Nutzungsdauer
(a) Jeder Account für die Nutzung von PVS-ASP beträgt höchstens 120 Monate ab Freischaltung.
(b) Der BT und die NG sind berechtigt, aus einem wichtigen Grund mittels eines rekommandierten Schreibens eine vorzeitige Auflösung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen. Diesfalls ist der BT berechtigt, die der NG zugeteilten User-Accounts und sämtliche von der NG angelegten User-Accounts unverzüglich zu sperren.
(c) Ein derartiger wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor
für die BT:
- wenn die NG den Nutzungsgegenstand zu nicht vereinbarten Zwecken benützt,
- wenn die NG einen erheblich nachteiligen Gebrauch vom Nutzungsgegenstand macht und nicht innerhalb einer schriftlich zu setzenden Frist von 14 Tagen einen vertragsgemäßen Zustand wiederherstellt,
- bei Zahlungsverzug von mindestens zwei Monatsmieten durch die NG,
- bei Beantragung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen der NG, oder Abweisung eines Konkursantrages mangels Masse,
- bei einer gemäß Punkt 5(b) unzulässigen Untervermietung oder sonstigen gänzlichen oder teilweisen Weitergabe des Nutzungsgegenstandes durch die NG ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der BT,
- wenn in das Vermögen der NG Exekution geführt wird und die NG nicht in angemessener Frist die Einstellung der Exekution bewirkt.
für die NG:
- wenn der Nutzungsgegenstand nicht mehr für den vereinbarten Zweck verwendet werden kann,
- wenn der BT wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verletzt und nicht innerhalb einer schriftlich zu setzenden angemessenen Frist einen vertragsgemäßen Zustand wiederherstellt.
4. Nutzungsentgelt
(a) Die NG ist verpflichtet, das vereinbarte Nutzungsentgelt zuzüglich Umsatzsteuer mit Beginn des Vertragverhältnisses jeweils am ersten Tag eines jeden Monates im vorhinein auf das vom BT bekannt gegebenen Konto zu überweisen.
(b) Die NG haftet dem BT für alle durch einen verspäteten Zahlungseingang verursachten Kosten und Auslagen; insbesondere hat sie dem BT jene Kosten (einschließlich Prozesskosten) zu ersetzen, die dieser dadurch entstehen, dass sie von einem verspäteten Zahlungseingang – sei es auch durch Postlauf bzw. die Abwicklung über ein Geldinstitut – nicht rechtzeitig Kenntnis erhalten hat. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Einlangen maßgebend. Die Rechnungslegung erfolgt spätestens am 15. des vorhergehenden Monats jedoch hat die NG zumindest ein Zahlungsziel von 14 Tagen.
(c) Sollte die NG in Verzug geraten, so ist der BT vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 1333 Abs 2 ABGB) und Mahnspesen in der Höhe von EUR 5,00 je Mahnung, sowie sämtliche andere Kosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendig sind, zu verrechnen.
(d) Die Aufrechnung durch die NG gegenüber dem BT ist ausgeschlossen ausser die Forderungen sind anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
(e) Der BT ist berechtigt, das monatliche Nutzungsentgelt per Email in Form von unsignierten PDFs an die NG in Rechnung zu stellen.
5. Nutzungszweck und Nutzung der Software und der Daten
(a) NG, NB und alle User verpflichten sich, den Nutzungsgegenstand im Sinne des Fair Use zu nutzen.
(b) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, räumt der BT der NG das nicht-ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die jeweils aktuelle Version des PVS-ASP zum Austausch von elektronischen Dateien (wie zum Beispiel Pläne und Textdateien) von Bauvorhaben der NG zu nutzen. Die NG muss an diesen Bauvorhaben selbst unmittelbar oder über Dritte mittelbar beteiligt sein und dies dem BT jederzeit über deren Ersuchen in geeigneter Form nachweisen. Einvernehmlich festgehalten wird, dass der NG eine Verwendung der ASP-Anwendung für andere Bauvorhaben oder für andere Dienste, seien diese entgeltlich oder unentgeltlich, nicht gestattet ist.
(c) Die NG hat jedoch das Recht den planenden oder ausführenden Unternehmen, welche an den Bauvorhaben der NG tätig sind, eigene Zugänge als User über Username und Passwort zur ASP-Anwendung zu ermöglichen. Zwischen der NG und diesen NB ist jedoch vor der Zugangsfreigabe sicher zu stellen, dass alle User des NB diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptieren.
(d) Die NG darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten und diese nur soweit verwenden wie dies durch diese Vereinbarung sowie die bestimmungsgemäße Benutzung der Software gedeckt ist. Der NG werden keine urheberrechtlich relevanten Rechte an der Software PVS-ASP eingeräumt.
(e) Jede Vervielfältigung und/oder Verbreitung sowie Bearbeitung der der NG zur Verfügung gestellten Gebrauchsdokumentation in Print-, Disketten- bzw. CD-Format oder in anderer Weise ist unzulässig. Ausgenommen für Hilfeleistungen für die in Punkt 5(c) beschriebenen User.
(f) Der BT behält sich sämtliche Rechte an den der NG im Rahmen der ASP-Dienste zur Nutzung zur Verfügung gestellten Inhalte (z.B. Text, Bild oder Ton), soweit in diesem Vertrag nicht anders bestimmt, vor. Die betroffenen Inhalte dürfen von der NG genutzt werden. Jede weitere Nutzung und Verwertung der Inhalte, insbesondere Verbreitung, Überlassung an Dritte und Vervielfältigung erfordert eine Änderung des Vertrages und bedarf der schriftlichen Zustimmung der BT.
(g) Die NG ist verpflichtet, bei der Nutzung der ASP-Dienste die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und jeden Missbrauch sowie jede Gefährdung bzw. Beeinträchtigung Dritter zu unterlassen; insbesondere ist jede Nutzung, die die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet, die gegen die Gesetze verstößt oder jede grobe Belästigung oder Verängstigung Dritter verboten.
(h) Im Rahmen der Nutzung des Nutzungsgegenstandes, insbesondere bei der Eingabe ihrer Daten und Informationen, ist die NG verpflichtet, die Bestimmungen des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die die Verbreitung gewisser Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen, zu beachten. Weitere Beschränkungen der Nutzung bzw. Rahmenbedingungen für die Nutzung der ASP-Dienste ergeben sich aus anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Konsumentenschutzgesetz, dem Telekommunikationsgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz. Die NG verpflichtet sich gegenüber dem BT zur Einhaltung dieser Rechtsvorschriften.
(i) Besteht der begründete Verdacht, dass die NG oder ihr zurechenbare Dritte gegen (straf-)gesetzliche Vorschriften verstoßen, so ist die BT berechtigt, die Nutzung der ASP-Dienste nach vorheriger Verständigung zu unterbrechen. Bei Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten ist die BT nur berechtigt, die Nutzung der ASP-Dienste nach vorheriger Verständigung zu unterbrechen, sofern der Verstoß die Interessen der BT gravierend beeinträchtigt. Bei Zahlungverzug ist die BT nur nach zweimaliger schriftlicher Mahnungen mit zweimaliger Nachfrist von 14 Tagen berechtigt die Nutzung der ASP-Dienste zu unterbrechen. Bei Gefahr im Verzug ist die BT berechtigt, die Nutzung der ASP-Dienste auch ohne Vorwarnung zu unterbrechen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn ein Dritter Rechte an der von der NG verwendeten Domain glaubhaft macht. Die NG ist zum Ersatz des der BT aus der Unterbrechung erwachsenden Aufwands, insbesondere auch der Kosten der Überprüfung und der Verfolgung des Verstoßes zu ersetzen. Die NG wird die BT weiters gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen dieses Punktes durch die NG und/oder die NB und User ergeben.
(j) Die NG ist selbst für die Eingabe und Pflege ihrer zur Nutzung der ASP-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
(k) Die NG und ihre User sind verpflichtet, ihre Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(l) Die NG und sämtliche von der NG angelegte User sind verpflichtet, Usernamen und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Alle Eingaben und Vorgänge im Zusammenhang mit der Nutzung der PVS-ASP werden dem jeweiligen Inhaber des Accounts zugerechnet, unter welchem diese Eingaben vorgenommen werden. Die NG wird dem BT von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung dieser Verpflichtung schad- und klaglos halten.
(m) NB und alle User verpflichten sind, die auf das jeweilige Bauvorhaben abgestimmte technische Bedienungsanleitung einzuhalten.
(n) Die NG erteilt ihre Zustimmung, dass die BT die ihr aufgrund des Vertrages zukommenden kundenspezifischen Daten im Sinne des vertragskonformen Betriebes der Software bzw. deren Weiterentwicklung elektronisch verarbeiten darf und zu diesem Zweck auch an Subunternehmer weitergeben darf.
6. Leistungsumfang
(a) Der BT ist in der Auswahl der Server und der Auswahl ihres Internetproviders völlig frei. Der BT wird die jeweils aktuelle Version der ASP-Anwendung über zumindest einen Server, welcher eine mindestens 100 Mbit/s schnelle Internetanbindung zum Internetprovider besitzt, 24 Stunden täglich 7 Tage in der Woche, abzüglich der erforderlichen Wartungszeit, bereitstellen.
(b) Die Anbindung der NG an das Internet ist nicht vom Leistungsumfang der ASP-Dienste umfasst. Die NG ist selbst auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko verpflichtet, für eine ihren Anforderungen entsprechende Internet Verbindung ihres Unternehmens zu sorgen.
(c) Besteht der begründete Verdacht, dass die NG oder ihr zurechenbare Dritte gegen die vertragsgegenständlichen Verpflichtungen verstoßen, insbesondere laut Punkt 5 (b), (g) und (h), so ist der BT berechtigt betreffende Dateien ohne Vorwarnung zu löschen. Der BT wird die Löschung dokumentieren und den NG umgehend informieren.
(d) Hinsichtlich der an den von dem BT betriebenen ASP-Server übermittelten Daten und Informationen verpflichtet sich die BT, einmal täglich ein zumindest inkrementelles Sicherungsbackup durchzuführen. Sollte dem BT ein derartiges Backup übergangsweise nicht möglich sein, verpflichtet sich der BT auf Wunsch der NG zur Vorabinformation per Email.
(e) Unentgeltlich zur Verfügung gestellte ASP-Dienste können von dem BT jederzeit eingestellt werden. Nach Maßgabe der Möglichkeiten wird der BT die NG jedoch vorher von der Einstellung des unentgeltlichen ASP-Dienstes per Email oder durch Verlautbarung auf der ASP-Webseite verständigen.
(f) Die organisatorische Administration der von der NG gewünschten User (einschließlich Anlegen von User, User-Rechte, User-Support in jeglicher Form) ist ausschließlich Aufgabe der NG. Der BT kommuniziert ausschließlich (telefonisch, postalisch, per Fax oder Email) mit den definierten MitarbeiterInnen der NG und ausdrücklich nicht mit den durch die von der NG angelegten Usern.
(g) Der BT verpflichtet sich auf Kommunikation (telefonisch, postalisch, per Fax oder Email) durch die NG spätestens am nächsten Arbeitstag zu reagieren (Reaktionszeit).
7. Vertragsbeendigung und Datenherausgabe
(a) Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses bleibt der Nutzungsgegenstand und somit auch die ASP-Anwendung im alleinigen Besitz des BT ohne Anspruch auf Ersatz für allfällige, von der NG vorgenommene Investitionen und Adaptierungen.
(b) Nach Ende der Vertragsdauer erhält die NG, auf ein auf Kosten der NG zur Verfügung gestelltes Medium, ihre am Server gespeicherten Daten. Der BT ist nach Vertragsende nicht verpflichtet diese Daten weder auf ihren Servern noch auf Sicherungsbackups oder anderen Medien zu speichern.
(c) Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen NG und NB wird der BT dem NG alle für diese Auseinandersetzung erforderlichen Daten aus dem PVS-ASP ein-schließlich allfälliger Log-Files zu Beweiszwecken zur Verfügung stellen.
8. Haftung
(a) Für allfällige Folgeschäden aus der Nutzung der PVS-ASP durch die NG oder NB übernimmt der BT keine Haftung. Der BT haftet insbesondere nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Informationen oder Daten, Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Folgeschäden. Bei Verlust oder Beschädigung von Informationen oder Daten umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Die Haftung der BT ist in jedem Fall der Höhe nach beschränkt mit dem Wert der Auftragssumme des Vertrages, hinsichtlich dessen die BT eine Haftung trifft. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(b) Die NG nimmt zur Kenntnis, dass für die dauernde Verfügbarkeit der ASP-Dienste oder für den permanenten Zugang zu den ASP-Diensten aufgrund des Mediums Internet keine Gewähr übernommen werden kann.
(c) Der BT ergreift alle dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden und ihr wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten und Informationen der NG gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der BT ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.
9. Gewährleistung, Pflege & Schulungen
(a) Von der vertragsgegenständlichen PVS-ASP-Dienstleistung mit umfasst ist die Pflege der PVS-Software, einschließlich Fehlerdiagnose, sowie Fehler- und Störungsbeseitigung.
(b) Die NG wird allfällige Fehler in der Software unverzüglich schriftlich oder per Email an den BT melden. Der BT erhält von der NG alle für die Fehlerbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen.
(c) Die Beseitigung von Fehlern, d.h. Abweichungen von den jeweils festgelegten Programmspezifikation, erfolgt innerhalb angemessener Frist.
(d) Der BT erbringt eine einmalige maximal 4 Stunden dauernde in den Räumlichkeiten der BT stattfindende Einschulung der von der NG namhaft gemachten Usern auf den Nutzungsgegenstand. Die Erbringung von weiteren Schulungsleistungen durch den BT ist nicht von diesem Vertrag umfasst und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
10. Allgemeine Vertragsbestimmungen
(a) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist jedenfalls ausgeschlossen. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des wertmäßig zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt Wien vereinbart.
(b) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages durch zwingende gesetzliche Bestimmungen unwirksam sein oder werden, werden hierdurch die übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung von den Vertragsparteien unverzüglich derart zu ersetzen, dass der beabsichtigte Zweck in gesetzlich zulässiger Weise bestmöglich erreicht wird.